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TogetherOne Rechtliches

Bild- und Videoeinwilligung

Transparente Informationen zur freiwilligen Aufnahme, Verarbeitung und Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen bei TogetherOne.

Version 1.0Stand: 5. August 2026

Du entscheidest selbst

Vor einer Veranstaltung kannst du im Dashboard auswählen, ob du in Foto- oder Videoaufnahmen erkennbar sein und ob diese veröffentlicht werden dürfen.

1. Verantwortlicher

Verantwortlich für die Verarbeitung der Aufnahmen ist:

Markus Kapun Marketing GmbH
Perschaweg 9
9530 Bad Bleiberg
Österreich
FN 596650b · Landesgericht Klagenfurt

Die aktuellen Kontaktmöglichkeiten sind im Impressum von TogetherOne veröffentlicht.

2. Freiwilligkeit der Einwilligung

Die Einwilligung in die Anfertigung und Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen ist freiwillig.

Eine Teilnahme an Projekten, Aktivitäten oder Veranstaltungen darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass eine Einwilligung für werbliche oder öffentlichkeitswirksame Aufnahmen erteilt wird.

3. Art der Aufnahmen

Im Rahmen von TogetherOne-Projekten, Aktivitäten und Veranstaltungen können insbesondere folgende Aufnahmen entstehen:

  • Einzel- und Porträtaufnahmen
  • Gruppenaufnahmen
  • Übersichts- und Veranstaltungsaufnahmen
  • kurze Videoaufnahmen und Interviews
  • Aufnahmen von Projektfortschritten und Ergebnissen
  • Aufnahmen für persönliche Community-Storys

4. Verwendungszwecke

Aufnahmen dürfen nur für die vor der Einwilligung genannten Zwecke verwendet werden. Dazu können insbesondere gehören:

  • Dokumentation von Projekten, Aktivitäten und Veranstaltungen
  • Berichterstattung über die TogetherOne Community
  • Darstellung im Mitgliederbereich
  • Erstellung persönlicher Storys wie „Ich war dabei“
  • Information über vergangene und kommende Community-Aktivitäten
  • Öffentlichkeitsarbeit und Bewerbung von TogetherOne
  • Newsletter, Präsentationen, Pressearbeit und Printmaterialien

5. Mögliche Veröffentlichungskanäle

Je nach erteilter Einwilligung können Aufnahmen auf folgenden Kanälen veröffentlicht werden:

  • TogetherOne Website und Mitgliederbereich
  • Instagram
  • Facebook
  • TikTok
  • YouTube
  • WhatsApp-Kanäle oder Community-Mitteilungen
  • Newsletter
  • Printmedien, Präsentationen und Informationsmaterialien
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Die konkrete Auswahl der Kanäle wird vor der jeweiligen Einwilligung transparent angezeigt.

6. Rechtsgrundlage

Die gezielte Aufnahme und Veröffentlichung erkennbarer Personen erfolgt grundsätzlich auf Grundlage einer freiwilligen Einwilligung.

Die Einwilligung kann für einzelne Zwecke oder Veröffentlichungskanäle getrennt erteilt werden.

In besonderen Einzelfällen kann eine Verarbeitung auf einer anderen gesetzlichen Grundlage beruhen. Dies wird gesondert geprüft und transparent erläutert.

7. Auswahl vor Veranstaltungen

Vor einer Veranstaltung kann im TogetherOne-Dashboard eine Auswahl abgefragt werden.

Mögliche Auswahlmöglichkeiten sind insbesondere:

  • Ich stimme Foto- und Videoaufnahmen zu.
  • Ich stimme nur Gruppen- und Übersichtsaufnahmen zu.
  • Ich stimme keiner gezielten Aufnahme oder Veröffentlichung zu.

TogetherOne dokumentiert die getroffene Auswahl, damit sie bei Organisation, Bearbeitung und Veröffentlichung berücksichtigt werden kann.

8. Keine Nachteile bei Verweigerung

Wer keine Einwilligung erteilt, darf dadurch keine Nachteile bei der Mitgliedschaft oder der Teilnahme an einer Veranstaltung erfahren.

TogetherOne bemüht sich, Personen ohne Einwilligung nicht gezielt aufzunehmen, entsprechend zu positionieren oder vor einer Veröffentlichung unkenntlich zu machen beziehungsweise auszusortieren.

9. Widerruf der Einwilligung

Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Der Widerruf kann über eine im Dashboard vorgesehene Funktion oder über die im Impressum veröffentlichten Kontaktmöglichkeiten erklärt werden.

Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf bleibt unberührt.

Nach einem Widerruf werden noch kontrollierbare Veröffentlichungen im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Zumutbaren entfernt, ersetzt oder unkenntlich gemacht. Eine vollständige Entfernung bereits geteilter, heruntergeladener, gedruckter oder von Dritten weiterverbreiteter Inhalte kann nicht garantiert werden.

10. Speicherdauer

Aufnahmen werden nur so lange gespeichert, wie dies für die vereinbarten Zwecke, die Dokumentation der Einwilligung oder gesetzliche Ansprüche erforderlich ist.

Nicht verwendete Rohaufnahmen sollen nach angemessener Sichtung gelöscht werden, sofern keine weitere rechtmäßige Nutzung vorgesehen ist.

Veröffentlichte Aufnahmen können bis zum Widerruf, Wegfall des Zwecks oder einer planmäßigen Überarbeitung der jeweiligen Inhalte verwendet werden.

11. Empfänger und externe Plattformen

Aufnahmen können an beauftragte Dienstleister für Gestaltung, Bearbeitung, Hosting, Druck, Newsletter oder Öffentlichkeitsarbeit übermittelt werden.

Bei einer Veröffentlichung auf sozialen Netzwerken oder anderen externen Plattformen gelten zusätzlich deren Datenschutzbestimmungen.

Solche Plattformen können Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeiten. TogetherOne hat nach der Veröffentlichung nur begrenzten Einfluss auf Speicherung, Weiterverwendung und Weiterverbreitung durch den jeweiligen Plattformanbieter oder andere Nutzer.

12. Gruppen-, Übersichts- und öffentliche Aufnahmen

Auch bei Gruppen- und Übersichtsaufnahmen werden Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte berücksichtigt.

Die bloße Zulässigkeit einer Aufnahme bedeutet nicht automatisch, dass sie ohne weitere Prüfung veröffentlicht werden darf.

Personen, die nicht aufgenommen werden möchten, sollen dies vor Ort zusätzlich dem Projektleiter oder dem zuständigen Aufnahmeteam mitteilen.

13. Aufnahmen durch Teilnehmer

Mitglieder und Teilnehmer sind für eigene Foto- und Videoaufnahmen sowie deren Veröffentlichung selbst verantwortlich.

Sie müssen die Rechte und Wünsche erkennbarer Personen respektieren und dürfen keine Aufnahmen gegen den erklärten Willen der betroffenen Person verbreiten.

Eine Einwilligung gegenüber TogetherOne berechtigt andere Teilnehmer nicht automatisch zur eigenen Veröffentlichung.

14. Rechte betroffener Personen

Betroffene Personen haben nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von TogetherOne.

15. Einwilligungserklärung

Ich willige freiwillig ein, dass im Rahmen der konkret bezeichneten TogetherOne-Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen von mir angefertigt und für die vor der Auswahl genannten Zwecke und Kanäle verarbeitet und veröffentlicht werden dürfen.

Mir ist bekannt, dass ich diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann und dass mir aus einer Verweigerung oder einem Widerruf keine Nachteile für meine Mitgliedschaft entstehen.

Mir ist außerdem bekannt, dass bei Veröffentlichungen im Internet und auf Social-Media-Plattformen eine weltweite Abrufbarkeit, Speicherung, Weiterverbreitung und Verarbeitung durch Dritte nicht vollständig verhindert werden kann.

Deine Entscheidung zählt

TogetherOne respektiert deine Auswahl. Du kannst vor jeder Veranstaltung entscheiden, ob und in welchem Umfang Aufnahmen von dir verwendet werden dürfen.